Architequus GMBH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Architequus GmbH
Lissystraße 5, 49451 Holdorf

Inhalt

  1. 01Geltungsbereich
  2. 02Vertragsschluss
  3. 03Leistungsumfang
  4. 04Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  5. 05Termine und Fristen
  6. 06Vergütung
  7. 07Zahlungsbedingungen
  8. 08Abnahme
  9. 09Urheber- und Nutzungsrechte
  10. 10Webseiten und Software
  11. 11Architekturleistungen
  12. 12Gewährleistung
  13. 13Haftung
  14. 14Vertraulichkeit
  15. 15Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Architequus GmbH (nachfolgend „Architequus“) und ihren Auftraggebern über Architekturleistungen, Planungsleistungen, Beratungsleistungen, Webdesign, Softwareentwicklung, Grafikdesign, Corporate Design, Visualisierungen sowie sonstige kreative und technische Dienstleistungen.

(2)Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Architequus stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3)Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss

(1)Angebote von Architequus sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2)Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform erklärte Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3)Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform.

3. Leistungsumfang

(1)Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Leistungsbeschreibung.

(2)Architequus erbringt ihre Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens.

(3)Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss stellen zusätzliche Leistungen dar und werden gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1)Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Texte, Bilder, Pläne und sonstigen Inhalte vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

(2)Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.

(3)Der Auftraggeber stellt Architequus von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten durch die bereitgestellten Inhalte entstehen.

5. Termine und Fristen

(1)Vereinbarte Termine gelten nur, wenn sämtliche Mitwirkungspflichten des Auftraggebers rechtzeitig erfüllt wurden.

(2)Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

(3)Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von Architequus nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen ebenfalls angemessen.

6. Vergütung

(1)Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

(2)Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(3)Zusatzleistungen, Änderungswünsche oder Mehraufwand werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

7. Zahlungsbedingungen

(1)Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2)Bei größeren Projekten kann Architequus angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt verlangen.

(3)Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

8. Abnahme

(1)Soweit die Leistung werkvertraglichen Charakter hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen.

(2)Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zehn Werktagen schriftlich oder in Textform mitzuteilen.

(3)Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Beanstandung oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt sie als abgenommen, sofern gesetzlich zulässig.

9. Urheber- und Nutzungsrechte

(1)Sämtliche von Architequus geschaffenen Entwürfe, Planungen, Zeichnungen, Visualisierungen, Fotografien, Grafiken, Logos, Softwareprogramme, Webseiten, Quellcodes und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrecht.

(2)Das Urheberrecht verbleibt ausschließlich bei Architequus.

(3)Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.

(4)Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, erfolgt die Einräumung eines einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechts.

(5)Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Nutzung über den vereinbarten Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von Architequus.

10. Webseiten und Software

(1)Architequus erstellt Webseiten und Software entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.

(2)Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt oder nachträglich selbst verändert, übernimmt Architequus keine Verantwortung.

(3)Soweit Open-Source-Software oder Software Dritter eingesetzt wird, gelten zusätzlich deren jeweilige Lizenzbedingungen.

(4)Sicherheitsupdates, Wartung oder Hosting sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

11. Architekturleistungen

(1)Architekturleistungen erfolgen auf Grundlage der jeweils vereinbarten Leistungsphasen.

(2)Kostenschätzungen und Kostenberechnungen stellen Prognosen dar und begründen keine Garantie für die tatsächlichen Baukosten.

(3)Genehmigungen öffentlicher Stellen sowie Entscheidungen von Behörden liegen außerhalb des Einflussbereiches von Architequus.

12. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts anderes vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.

13. Haftung

(1)Architequus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2)Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Architequus nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3)Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

14. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.

15. Schlussbestimmungen

(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2)Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Architequus GmbH.

(3)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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